Angles Morts – Toter Winkel

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    Angles Morts – Toter Winkel

    Was bedeutet „Toter Winkel“?

    Zusammengefasst kann man sagen: Im „Toten Winkel“ befinden sich all jene Bereiche eines Fahrzeuges, die der Fahrzeuglenker weder so noch mithilfe der Spiegel einsehen kann. Alle kompakten Fahrzeuge haben einen „Toten Winkel“, der sich entweder direkt vor beziehungsweise hinter dem PKW, Bus, LKW, Gespann oder Wohnmobil oder aber an den Seiten befindet. Letztere sind wohl die problematischsten.


    Ein „Toter Winkel“ ist nirgendwo gut, nicht beim PKW und schon gar nicht bei LKW, Bus, Wohnwagen-Gespann oder Wohnmobil. Die Folgen davon können Unfälle mit Verletzten oder gar tödlich endende Zusammenstöße sein. Dabei trifft es in der Regel Fußgänger und Fahrräder aber auch andere Zweiradfahrer. Zu derartigen Situationen kommt es hauptsächlich an Straßenkreuzungen aber auch generell beim Abbiegen in Einmündungen oder beim Spurwechsel. Mit ein wenig mehr Vorsicht und Umsicht kann man Unfälle manchmal vermeiden. Das oberste Gesetz zur möglichen Vermeidung von Unfällen wegen des „Toten Winkels“ jedoch lautet „Sehen und gesehen werden“. Klingt gut und einfach, ist es aber leider nicht, denn gerade Wohnmobilfahrer wissen ein Lied davon zu singen, wie es wirklich ist, wenn man beispielsweise nach rechts abbiegen will und nichts sieht, weil man a) auf der rechten Seite außer dem Beifahrerfenster kein anderes Fenster hat (außer vielleicht der kleinen milchglasscheibenähnlichen Öffnung in der Nasszelle) oder weil man dafür b) hinter seinem Steuer generell ungünstig sitzt. Erschwerend kommt hinzu, dass sich gerade Fahrradfahrer immer wieder gerne ans Womo „kuscheln“, um rechts zu überholen.

    Worauf muss man als Wohnmobilfahrer besonders achten?

    Gerade Zweiradfahrer, die neben dem Wohnmobil stehen oder es überholen möchten, befinden sich häufig im sogenannten „Toten Winkel“. Oft sind sie demnach total unsichtbar für uns Wohnmobilfahrer.


    Natürlich ist auch für uns ein Schulterblick vor dem Abbiegen oder Ausscheren gültig. Doch was nützt der, wenn Beifahrer, Kopfstützen oder verbaute Möbel die Sicht versperren? So bleiben lediglich die (eingeschränkte) Sicht durch die beiden Seitenscheiben des Führerhauses und der Blick in die Seitenspiegel, die normalerweise auch nicht die komplette Seite zeigen. Zusatzspiegel – wie sie Wohnwagenfahrer haben – können da ein wenig Abhilfe schaffen. Neuere Wohnmobile haben sie in den normalen Außenspiegeln integriert, zusätzlich besitzen sie idealerweise noch ein elektronisches Warnsystem, den sogenannten „Toten-Winkel-Assistenten“. Ein Restrisiko bleibt dennoch.


    Um das Unfall-Risiko so gering wie möglich zu halten, sollten folgende Tipps von Wohnmobilfahrern (Und nicht nur von diesen!) so gut wie möglich eingehalten werden:

    • „Toten Winkel“ verringern, indem man vor Fahrtantritt alle Spiegel noch einmal kontrolliert und richtig einstellt.
    • Beim Warten, etwa an der Ampel, besonders den rechten Fahrbahnrand, aber auch die Fahrerseite nach hinten zu im Auge behalten, um vornehmlich herannahende Zweiradfahrer oder auch mal Fußgänger rechtzeitig zu registrieren. Gleiches gilt generell beim Ausscheren: Rechtzeitig den Verkehr hinter einem beobachten!
    • Vor dem Spurwechsel noch einmal in den entsprechenden Spiegel schauen und wenn möglich, den Schulterblick nicht vergessen.
    • Ein zweiter oder gar dritter Blick ist vorteilhaft, schließlich kann sich in der Zwischenzeit jemand neben einem befinden.
    • Der Beifahrer sollte um Mithilfe gefragt werden. Das ist jedoch keine Versicherung dafür, nicht selber die Verantwortung zu übernehmen!
    • Besonderes Augenmerk muss auf Fuß- und Radwege gelegt werden.
    • Übrigens muss man sich auch beim Aussteigen vor dem Öffnen der Tür versichern, dass keine Gefahr durch einen herannahenden Verkehrsteilnehmer besteht.
    • Beim Rangieren nicht alleine aufs Gefühl – nach der Devise „Wenn’s kracht noch einen Meter“ –, die Rückfahrkamera oder das Augenmerk verlassen, sondern ruhig auch mal einen der Mitfahrer um Einweisungshilfe bitten.

    Selbstverständlich sollten auch die anderen Verkehrsteilnehmer Vorsicht walten lassen. Wer sich jedoch nicht damit auskennt, wie es ist, ein Wohnmobil – oder auch einen LKW, ein Gespann sowie einen Bus – zu fahren, weiß leider auch nicht um die Gefahren für sich.

    Neue Regelung in Frankreich

    Da die „Angles Mortes“, wie die „Toten Winkel“ so wohlklingend auf Französisch heißen, so häufig Unfälle herbeiführen, hat man in Frankreich ab diesem Jahr eine besondere Kennzeichnung für LKWs, Busse und Wohnmobile über 3,5 t verordnet. Dabei kann man hier sicherlich Endlosdiskussionen vom Stapel lassen, wo da diesbezüglich der Unterschied zwischen Womos über und Womos unter 3,5 t liegt … haben doch beide das gleiche Tote-Winkel-Risiko…


    Egal, es hilft nicht weiter, sich darüber Gedanken zu machen oder sich gar zu ärgern. Wir Wohnmobilfahrer über 3,5 t halten uns einfach dran! Übrigens bedeutet das nicht (!!!), dass wir oben aufgezählte Vorsichtsmaßnahmen nicht zusätzlich beachten müssen. Die Warnhinweisschilder entbinden uns nicht von unseren anderen Pflichten.


    Für Leser, die der französischen Sprache mächtig sind hier ein Auszug aus dem Originalgesetz. Die längere Version kann unter securite-routiere.gouv.fr nachgelesen werden.


    Zitat

    (Décr. no 2020-1396 du 17 nov. 2020, art. 1er, en vigueur le 1er janv. 2021) A l'exception des véhicules agricoles et forestiers, d'une part, et des engins de service hivernal et des véhicules d'intervention des services gestionnaires des autoroutes ou routes à deux chaussées séparées tels que définis respectivement aux points 5, 6.1 et 6.6 de l'article R. 311-1 du présent code, d'autre part, les véhicules dont le poids total autorisé en charge excède 3,5 tonnes doivent porter, visible sur les côtés ainsi qu'à l'arrière du véhicule, une signalisation matérialisant la position des angles morts.


    Le modèle de la signalisation et ses modalités d'apposition sont fixés par arrêté conjoint du ministre chargé des transports et du ministre chargé de la sécurité routière


    Le fait, pour tout conducteur, de contrevenir à l'obligation de signalisation imposée par le présent article et aux dispositions prises pour son application est puni de l'amende prévue pour les contraventions de la quatrième classe.

    Was ist ein „Tote-Winkel-Aufkleber“?

    „Tote-Winkel-Aufkleber“ sind offizielle Warnhinweise im vorgegebenen Maße 25 cm x 17 cm, vorgegebener Farbe und vorgegebenem Motiv, welches laut der neuen französischen Verordnung sowohl am Heck als auch an beiden Seiten im genau vorgeschriebenem Bereich eines LKWs, Busses oder Wohnmobils über 3,5 t anzubringen ist. Diese neue Maßnahme gilt – wenigstens bis jetzt – ausschließlich für Fahrzeuge, die in oder durch Frankreich unterwegs sind.

    Wofür beziehungsweise für wen sind die Warnhinweise?

    Derartige Hinweisschilder sind – wie bereits mehrfach erwähnt – an LKWs, Busse und Wohnmobile über 3,5 t anzubringen. Übrigens gilt es auch für ausländische Fahrzeuge, sofern sie über Frankreichs Straßen rollen. Vielerorts ist zu lesen, dass die Warnhinweise für die Durchfahrt von Orten gedacht seien. Da fragt man sich jedoch, wo der Sinn liegt beziehungsweise, wie man durch Frankreich fährt, ohne auch nur einen Ort zu passieren…


    Zahlreiche Quellen betiteln diese Warnhinweise als „Schutz der Radfahrer“, wobei man sie allein durch derartige Beschilderung keinesfalls schützen kann! Außerdem: Was ist mit anderen Zweiradfahrern, Fußgängern oder anderen Fahrzeugen?


    Was aber ist mit Gespannen? Sofern die 3,5-Tonnen-Grenze nicht irgendwie überschritten wird, ist es keine Frage, ob es sich hier um das Gewicht des Zugfahrzeuges oder des Wohnwagens handelt!? Klare und deutliche Aussagen hierzu sind schwer zu finden. Der einzige Hinweis – gefunden im Artikel R 3.51 311-1 der französischen Straßenverkehrsordnung – lautet übersetzt etwa so: Das Schild ist im ersten Meter des vorderen Teiles der Fahrzeug-Karosserie rechts und links auf einer Höhe zwischen 0,90 m und 1,50 m über dem Boden zu befestigen. Also Zugfahrzeug? Dennoch bleibt für mich letztendlich die Frage offen: Was zählt wirklich? Laut offizieller gesetzlicher Definition hierzulande ist das „zulässige Gesamtgewicht“ einer Fahrzeugkombination, also in unserem Fall Zugfahrzeug plus Wohnwagen, das Gewicht beider Teile zusammen. Der ADAC schreibt dazu, dass die Kennzeichnung nur dann verpflichtend ist, wenn entweder das Zugfahrzeug oder der Wohnwagen über 3,5 t wiegen. Dann ist an dem entsprechenden Gespannteil das Schild anzubringen. Bedeutet für mich in Konsequenz: Beide Fahrzeuge wiegen mehr als 3,5 t – was recht unwahrscheinlich ist –, dann benötigt man sechs Aufkleber….

    Welches ist das richtige Schild und wo bekomme ich es her?

    Die offiziellen Warnhinweisschilder sollten die rechteckigen Maße 25 cm x 17 cm haben. Sie besitzen einen roten Rahmen mit der weißen Aufschrift „Attention „für „Achtung“ oben. Im Inneren sind die Schilder gelb-schwarz mit vier dreieckigen Warnhinweisschildern, am unteren Rand dem schwarzen, größeren Schriftzug „Angles Mortes“ für „Toter Winkel“ sowie einem weißen Bus- oder auch LKW-Symbol. Für uns Wohnmobilfahrer ist das Schild mit dem Bus gedacht. Begründung: LKWs sind Güterbeförderungs-Fahrzeuge, Busse und Wohnmobile sind für die Personenbeförderung gedacht.


    Die Angles Morts Aufkleber sind festklebend oder ablösbar, alternativ als Magnetfolie erhältlich. Sie haben folgende Eigenschaften:


    festklebende Hinweisschilder: Die aus polymerem PVC bestehenden Folien sind kratzfest, witterungsbeständig, vergilbungsfrei und halten bis zu 8 Jahre. Zudem überleben sie die Reinigung in Waschstraßen beziehungsweise mit dem Hochdruckreiniger. Sie sind leicht zu verkleben. Bei Bedarf können sie mithilfe eines Föns oder eines speziellen Mittels rückstandslos vom Lack entfernt werden.


    ablösbare Hinweisschilder: Gedacht sind sie in der Regel für jemanden, der nur kurz oder einmalig beziehungsweise wenig in Frankreich unterwegs ist, da sie nicht so lange halten. Dennoch sind sie für eine entsprechende Zeit wind- und wetterbeständig. Waschstraßen und Hochdruckreiniger sollte man meiden. Preislich gesehen sind diese Plaketten geringfügig günstiger. Sie können problemlos ohne Hilfsmittel wieder abgelöst werden und hinterlassen keinerlei Rückstände.


    Magnetfolie: Das Magnetschild hat den Vorteil, dass es flexibel ist und jederzeit auch an unterschiedlichen Fahrzeugen befestigt werden kann. Ideal also beispielsweise für Wohnmobile aus der Vermietung. Der große Nachteil ist der, dass das Schild dadurch natürlich auch schnell geklaut werden kann. Ansonsten hält es sehr gut, was der Test bei 200 km/h bewiesen hat. Die Magnetfolie ist UV- und witterungsbeständig sowie gegen Kratzer resistent. Tipp: Am besten täglich abnehmen, um es vor Diebstahl zu schützen, und auch vor der Reinigung in Waschstraßen entfernen. Magnetschilder sind logischerweise nicht auf Aluminiumflächen haftbar.


    Die Schilder sind auf vielerlei Weise zu erhalten, wobei der Preis geringfügig schwankt. Er liegt im Allgemeinen zwischen 1 € im Minimum und maximal 8 € (Magnetschild). Beim Kauf von mehreren – und schließlich benötigt man ja drei Stück – reduziert sich der Preis meist. Käuflich erworben werden können die Schilder unter anderem bei den ADAC-Geschäftsstellen sowie auch online, an grenznahen Tankstellen oder in verschiedenen Online-Shops.


    Lack-Pflege

    Bei der Anbringung eines Magnetschildes ist darauf zu achten, dass das Schild keinesfalls über den Lack geschoben oder gezogen wird. Ansonsten muss man eventuell Kratzer hinnehmen. Tipp: Schild dort positionieren, wo es hin muss, langsam absenken und sanft andrücken. Dabei darauf achten, dass der Untergrund eben und möglichst sauber ist sowie weder Glas noch Kanten oder Zierleisten im Wege sind.


    Womos mit festklebendem Hinweisschild können bedenkenlos – wie gewohnt – mit dem Hochdruckreiniger oder in der Waschstraße gereinigt werden. Bei ablösbaren Schildern wird eine sanftere Reinigung empfohlen, bei der das Schild möglichst ausgespart wird, zumindest nicht an ihm gerieben oder es mit „scharfen“ Reinigungsmitteln behandelt wird. Magnetschilder sollten vor der Reinigung abgenommen werden, da sie verrutschen und somit Kratzer verursachen könnten. Diese Schilder selber kann man mit Wasser sowie einem milden Reinigungsmittel säubern.

    Egal, welches Schild gewählt wird, keinesfalls jedoch verträgt es lösungsmittelhaltige Reiniger!

    Wo und wie bringt man die Warnhinweise an?

    Das Befestigen der Schilder kann generell sowohl durch Kleben als auch Nieten und andere Befestigungsformen – etwa mittels Magneten – vorgenommen werden. Erlaubt ist sogar die Karosserie-Bemalung des Hinweisschildes.


    Übrigens kommen die Warnhinweisschilder nicht zwingend an exakt die Stellen, die den „Toten Winkel“ ausmachen, sondern an die Seiten sowie ans Heck an offiziell vorgeschriebene Stellen, unabhängig davon, ob der Fahrer genau diese Stelle einsieht oder durch die Kamera erkennt. Es ist eben ein Warnhinweis zur Information für andere Verkehrsteilnehmer und nicht für den Fahrer selbst.


    Doch nun konkret. Laut Vorschrift muss jedes betroffene Fahrzeug insgesamt drei Schilder haben:

    • eines an der rechten Heckseite auf einer Höhe von mindestens 0,90 m bis höchstens 1,50 m über dem Boden
    • eines an der rechten vorderen Seite innerhalb eines Abstands von 1 m zur Front auf mindestens 0,90 m bis höchstens 1,50 m Höhe über dem Boden
    • eines an der linken vorderen Seite innerhalb eines Abstands von 1 m zur Front auf mindestens 0,90 m bis höchstens 1,50 m Höhe über dem Boden

    Zu beachten ist dabei:

    • Alle notwendigen oder vorgeschriebenen Kennzeichnungen – wie etwa Gasprüfungsplaketten etc. – dürfen nicht überklebt werden.
    • Beleuchtungen müssen komplett frei bleiben.
    • Die Sicht des Fahrers darf nicht beeinträchtigt werden.
    • Nicht auf Glas- beziehungsweise Scheibenflächen befestigen.

    Sollten die Vorgaben bezüglich der Maße aus zwingenden Gründen nicht einhaltbar sein, muss die Kennzeichnung derart gestaltet werden, dass sie den offiziellen Bestimmungen am nächsten kommt. Dabei darf jedoch nur bis zu maximal 2,1 m vom Boden abgewichen werden.


    Zwar ist es sehr unwahrscheinlich, dass die französische Polizei bei einer Kontrolle mit dem Zollstock nachmisst, dennoch sind grobe Abweichungen auffällig und Vorschriften sind – selbst in Frankreich – dazu da, dass sie befolgt werden…


    Eine genaue Anleitung – mit Video – für die Anbringung kann man unter franceroutes.fr. einsehen.

    Was passiert, wenn man kein „Angles-Morts“-Schild hat?

    Es gibt noch eine Art „Schonzeit“, wenn man zwar einen Warnhinweis jedoch keinen offiziellen am Wohnmobil hat. Dies gilt bis Ende 2021.


    Ansonsten, beziehungsweise nach dem Termin, ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Im Netz findet man dazu einen Betrag von 135 € – festgehalten in der französischen Verstoßklasse 4 –, der bei Verstoß gegen diese Verordnung verhängt werden kann. An anderen Stellen tauchen sogar noch höhere Summen auf. Offiziell sind die Bußgeldbeträge in dieser Klasse zwischen 90 € und maximal 750 € festgelegt.


    Egal wie, sicher ist, dass die französischen Bußgelder in der Regel höher angesetzt werden als unsere. Und wer gar auf die Idee kommt, mit einem französischen Polizist – und sei er auch noch so charmant und nett – zu diskutieren, hat meist schlechte Karten. Schon gar nicht, wenn er kein Französisch spricht.


    Nun sind ja beide Länder in der EU, daher kann auch ein Strafzettel, der in Frankreich ausgestellt wurde und ein Bußgeld von mindestens 70 € beinhaltet, hierzulande vollstreckt werden. Dabei gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Gleichgültig um welches französische Bußgeld es sich handelt, man sollte es möglichst umgehend begleichen. Tut man dies nicht zeitnah, so erhöht sich die Summe – was übrigens auch auf dem Schreiben steht, wahrscheinlich jedoch in Französisch nicht für jeden verständlich ist – um einen beachtlichen Betrag. Im Gegenzug dazu wird man bei einer schnellen Zahlung mit einem Rabatt belohnt. Punkte auf dem Flensburger Konto oder gar ein Führerscheinentzug gibt es nicht.

    Fazit:

    Zur Diskussion beziehungsweise zum Nachdenken anregen sollen folgende Punkte, die mich nachdenklich machen:

    • Der Aufkleber gilt nur für Ostschaften…
    • Warum zählt nicht die Länge des Wohnmobils sondern das Gewicht? Oder warum gilt die Verordnung nicht generell für alle Wohnmobile? Schließlich gibt es beispielsweise Wohnmobile mit einer Länge von 7,50 m, die sowohl unter als auch über 3,5 t zugelassen sind. Gibt es da Unterschiede bezüglich des „Toten Winkels“!?
    • „…zum Schutz der Radfahrer“? Wie kann ein solches Schild schützen? Liest oder beachtet das überhaupt einer der Radfahrer? Und wenn er es lesen sollte, so befindet er sich wahrscheinlich sowieso gerade schon im „Toten Winkel“…
    • Warum muss jedes Land seine extra Verordnungen (und auch seine extra Gasanschlüsse für Wohnmobile und Wohnwagen) haben? Sind wir nicht alle in der EU – einer Europäischen Gemeinschaft!?
    • Senken die Aufkleber wirklich die Unfallzahlen?


    In diesem Sinne unser Rat: Drei Hinweisschilder „Angles Mortes“ kaufen, anbringen und ab nach Frankreich!

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