Versicherungen für Wohnwagen und Wohnmobile

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    Versicherung für Wohnwagen und Wohnmobile

    Gerade in jetzigen Zeiten, wo Auslandsreisen nur eingeschränkt möglich sind, ist der Boom für Wohnwagen und Wohnmobile auch hier zu Lande ungebrochen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Versicherungen allesamt um die Gunst der Wohnwagenbesitzer und Fahrer von Wohnmobile buhlen. Derartige Versicherungen lassen sich allerdings nicht grundlegend mit einer klassischen Kfz-Versicherung vergleichen, da es sich konkret um eine Spezialversicherung handelt. Wichtig ist jedoch zu wissen, welche Versicherung es in diesem Verantwortungsbereich gibt und welche dazu auch noch sinnvoll erscheint.

    Welcher Versicherungsschutz sollte bestehen?

    Jeder Wohnmobil-Besitzer muss in Deutschland eine Haftpflichtversicherung nachweisen, wenn das Wohnmobil für den Straßenverkehr zugelassen wird. Ohne ist die Fahrt verboten, denn die Haftpflichtversicherung schützt den Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zusätzlich sollte der Besitzer eines Wohnwagen oder eines Wohnmobil die Haftpflichtversicherung um einen Kaskoschutz erweitern. Unfälle oder Schäden kündigen sich nämlich nicht vorher an und mit einer Teilkasko ist der Halter eines Caravans zumindest auch gegen eine Explosion, einem Brand, Wildschäden, Glasbruch, Diebstahl und Elementarschäden im Ernstfall gut versorgt. Es kann aber auch einmal ein unverschuldeter Unfall oder Sachschaden (zum Beispiel bei Vandalismus) an der mobilen Einrichtung entstehen. In diesem Fall bietet die Vollkasko gegenüber einer Teilkasko zusätzlichen Versicherungsschutz.


    Viele Reisende verbringen ihre Freizeit oder ihren Urlaub mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil nicht nur in Deutschland. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich einem deutschen Versicherungsträger anzuvertrauen, der im Schadensfall einen zeitnahen Service gewährleistet.

    Mögliche Versicherungsträger können sein:

    Bietet eine spezielle Versicherung für Wohnwagen und Wohnmobile Vorteile?

    Einige namhafte Versicherungs-Vermittler und Gesellschaften haben sich auf Reisemobile spezialisiert und bieten individuelle Leistungen für Wohnwagen- und Wohnmobil-Besitzer an. Dabei handelt es sich um einen optimalem Zuschnitt für Camper bei dem im Versicherungspaket auch Leistungen enthalten sind, welche über den Standardversicherungsschutz einer Pkw-Kasko-Versicherung hinaus gehen. So zum Beispiel die Fährversicherung, welche bei Verlust und Beschädigung auf Autoreisezügen und Fähren einspringt.


    Hinzu kommt der Auslands-Schadenschutz. In diesem Fall werden bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland alle Ansprüche des Versicherten über den deutsche Versicherungsträger abgewickelt. Da aber keine Versicherung zaubern kann, ähneln sich die meisten Angebote hinsichtlich dieser Leistungen. Im Detail können sie sich dennoch unterscheiden, weshalb ein Vergleich lohnt, um für seine Bedürfnisse die passende Police zu wählen.

    Wie werden die einzelnen Tarife für Wohnwagen und Wohnmobile berechnet?

    Grundsätzlich unterscheiden sich die Tarife von einer normalen Kfz-Versicherung. Zum Beispiel gilt für die Berechnung der Haftpflicht die gleiche Prämie für alle Camping-Fahrzeuge. Dabei ist es unerheblich, ob der Caravan sechs oder zehn Meter lang ist oder einmal 50.000 beziehungsweise 120.000 Euro gekostet hat. Die Kasko-Beiträge errechnen sich dagegen aus dem Neupreis respektive aus dem Zeitwert des Campingfahrzeugs.


    So gibt es hier auch keine wie bei einem Pkw übliche Ermäßigung für Garagenparker oder Wenigfahrer. Die Schadensfreiheitsklassen (SFK) bei Reisemobilen sind ebenfalls nicht mit denen eines Pkw vergleichbar. Hat der Fahrer jedoch mit seinem Pkw 5 Jahre unfallfrei zurückgelegt, kann die Zeit angerechnet werden, sofern er auf ein Wohnmobil umsteigt. Dies gilt aber nicht für Wohnwagen, denn diese werden immer mit 100 Prozent eingestuft. Reichen dem Versicherten die Leistungen einer Haftpflicht- und Kaskoversicherung nicht aus, gibt es darüber hinaus noch die Inhaltsversicherung für Reisemobile. Diese sichert auch alle elektronische Geräte und Sportgeräte beim Campingurlaub mit ab.

    Was versteht man unter einer Inhaltsversicherung?

    Die Meinung vieler Camper, dass auch auf Reisen bei einem Schadensfall ihre Hausratversicherung für den Schaden eintritt, welcher eventuell durch einen Diebstahl entsteht, ist leider nicht richtig. In der Satzung der Versicherung steht im Kleingedruckten: Es wird nur gezahlt, wenn sich die Sachen in einem verschlossenen Gebäude/Raum befinden. Wohnwagen oder Wohnmobile werden allerding nicht in diese Definition einbezogen. Selbst bei der Teilkasko und der Vollkasko werden im Schadensfall nur die Dinge ersetzt, welche fest am Fahrzeug verbaut sind. Wird der Caravan gestohlen, greift nur die Vollkasko.


    Wie sieht es aber mit den losen Dingen im Wohnwagen oder Reisemobil aus, wozu auch die Fahrräder gehören? In diesem Fall kann sich glücklich schätzen, wer über eine Inhaltsversicherung verfügt. In dieser Versicherung sind alle beweglichen Inventar-Gegenstände des persönlichen Bedarfs versichert. Dazu gehören Radios, Fernseher, Tablets/Laptops, Smartphones wie auch die montierten Fahrräder auf dem Dachgepäckträger oder Sportgeräte.

    Worin besteht der Unterschied zu einer Camping-Haftpflichtversicherung?

    Hauptsächlich zielt die Camping-Haftpflicht auf Dauercamper ab, die mit ihrem abgemeldeten Wohnwagen auf die gesetzlich vorgeschriebene Fahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht angewiesen sind. Die Camping-Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die der Camper den Parzellen-Nachbarn oder der Platzeinrichtung zugefügt hat. Wenn zum Beispiel das Vorzelt bei Sturm wegfliegt und einen Schaden anrichtet, oder wenn beim Grillen ein Feuer ausbricht. Es ist aber nicht immer gewährleistet, dass für den Sachschaden oder den Personenschaden die private Haftpflichtversicherung einsteht.


    Wenn auf einer Reise mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil etwas passiert, kann auch der Schutzbrief für Wohnmobile sehr hilfreich sein. Sei es für den Rücktransport des verletzten Fahrers oder des beschädigten Reisemobils.

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