"Wildes Campen" im Wohnmobil

  • Moin,


    bekanntlich darf man zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit im Fahrzeug schlafen. Wenn das auf einem nicht durch irgendwelche Zusatzschilder eingeschränkten Parkplatz oder an der Straße geschieht, ist das in Ordnung und hat mit dem Beherbergungsverbot nichts zu tun, wie ich meine. Da sog. Journalisten wie auch manche Amtspersonen oft von wenig Sachkenntnis belastet sind, liest sich das dann zum Beispiel so wie in diesem Ausschnitt aus einem Artikel meiner Lokalzeitung:


    Dem Amt Probstei ist das Problem auf dem Parkplatz bekannt. Nur: „Es ist fast unmöglich, das nachzuweisen“, sagt Amtsleiter Sönke Körber. Er erklärt dies mit dem Recht auf Übernachtung auf öffentlichen Parkplätzen, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen. „Diese Lücke im Verkehrsrecht wird von den Leuten ausgenutzt“, so Körber. Das Parken auf dem Parkplatz sei zeitlich nicht begrenzt, das Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen sei aber verboten, betont der Amtsleiter.


    Also ist das Recht auf Übernachtung eine Lücke im Recht... usw usw...:vordiewand:


    Wobei ich keineswegs bestreiten will, dass viele Wohnmobilisten das Recht sehr, nun ja, kreativ auslegen...


    Gruß, Wolfgang


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