Gesetze und Verordnungen zur Fahrt mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil

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    Gesetze und Verordnungen zur Fahrt mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil

    Ab dem späten Frühjahr bis hinein in den goldenen Oktober lockt das schöne und warme Wetter zu nahen Wochenendausflügen oder etwas längeren und entfernteren Urlaubsfahrten. Dabei offenbart sich auf einer Tour das Potenzial von Individualität, Freiheit und Entdeckerdrang. Ein Trip mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil gilt daher seit längerem – und insbesondere in der aktuellen Pandemielage – als beeindruckende und wertvolle Reiseart. Während dieser Auszeit lernt der Urlauber Land sowie Leute auf ganz persönliche Art und Weise kennen und schätzen. Inmitten von Natur, abseits der gängigen Urlaubspfade und immer mit dem individuellen nächsten Etappenziel vor Augen punktet das mobile Quartier. Doch auch bei einer vermeintlich einfachen Fahrt gibt es einiges zu beachten. Damit die nächste Ausfahrt ohne böses Erwachen und erheblichen finanziellen Einschnitten geschätzt und genossen werden kann, helfen folgende Abschnitte weiter.

    Der bürokratische Teil vor der Urlaubsfahrt

    Die Fahrt ist geplant, die einzelnen Ziele sind auserkoren und das benötigte Gepäck als Liste zusammengestellt – dann kann es ja bald losgehen. Doch bevor die Fahrt beginnt, sind noch einige Häkchen auf der To-Do-Liste zu setzen. Und dabei fängt alles mit der Anmeldung des Wohnwagens an. Denn dieser wird als Anhänger deklariert und bedarf folgender Dokumente:

    • Personalausweis
    • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II)
    • TÜV-Bescheinigung nicht älter als 3 Jahre
    • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer oder Doppelkarte)
    • Kennzeichenschild bei Wunschkennzeichenreservierung


    Handelt es sich anstatt eines reinen Wohnwagens dagegen um ein Wohnmobil, bedarf es auf der Zulassungsbehörde noch weiterer Dokumente:

    • COC-Papiere (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung)
    • Abmelde- / Stilllegungsbescheinigung falls notwendig


    Zu all diesen Vorgaben gesellen sich nun auch noch zusätzliche Papiere, falls der Wagen beziehungsweise das Reisemobil ein Import aus einem anderen Land ist.

    • Unbedenklichkeitsdokument des Kraftfahrt-Bundesamtes
    • Einfuhrumsatzsteuererklärung bei Neuwagen-EU-Import
    • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Nicht-EU-Import


    Und dann kann es fast losgehen – wenn die folgenden relevanten Aspekte aufmerksam gelesen worden sind.

    Gesetze und Verordnungen für die Fahrt mit dem Wohnmobil

    Es gilt eine grundsätzliche Regel für das Verhalten in der Öffentlichkeit beim Führen eines Wohnmobils: Misst das Gefährt / Gespann ein Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen gelten die üblichen Verkehrsregeln für Lkws, ansonsten wird das Wohnmobil als Pkw betrachtet. Bei einem schweren Fahrtzeug bedeutet dies, dass erstens eine Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern auf Autobahnen das Limit ist. Des Weiteren zieht diese Einstufung einerseits das Lkw Überholverbot für Wohnmobile sowie andererseits das Lkw Durchfahrtsverbot für Reisemobile nach sich.


    HU – Wohnmobile unterliegen der generellen Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der speziellen Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO). Diese veranschlagen eine erste Hauptuntersuchung nach 3 Jahren für Wohnmobile bis 3,5 Tonnen. Jede Weitere erfolgt nach zwei Jahren. Für Reisemobile über 3,5 Tonnen wird eine erstmalige Untersuchung nach zwei Jahren verlangt. Ab dem siebten Jahr der Zulassung erfolgt diese jährlich. Anhänger bis 750 Kilogramm müssen erstmalig nach dem dritten Jahr zur Prüfung.


    Tipp: Die Gasanlage im Wohnmobil muss extra untersucht werden. Diese Gasprüfung (G 607) wird alle 2 Jahre durchgeführt.


    Umweltplakette – Oft zeigt sich der Urlaubstrip mit Wohnmobilen oder anderen als Lkw eingestuften Fahrzeugen / Gespannen von der richtigen Plakette abhängig. Sie sind Vorgabe der EU Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Vorgaben und Unterteilungen in die sogenannten LEZs (Low Emission Zones) von Land zu Land. Es existieren etwa 300 Umweltzonen in ganz Europa, von denen allein 58 in Deutschland sowie 28 in Frankreich existieren. In einigen Fällen hängt die Einstufung von den realen Abgaswerten der jeweiligen Wohnmobile ab.


    Tipp: Oft sind die jeweiligen Plaketten nicht im Vorfeld beziehbar. Da im praktischen Einzelfall der Bezug vor Ort – vor allem in osteuropäischen Ländern und speziell Spanien – ebenfalls nicht gewährleistet werden kann, empfiehlt sich das Parken außerhalb der Innenstadtzonen für reine Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten.

    Gesetze und Verordnungen für Wohnwagen- und Wohnmobilbesitzer

    Steuern – Die Besteuerung des Wohnmobils erfolgt aus der Kombination von Gesamtgewicht und der entsprechenden Schadstoffklasse. Letztere erweist sich als eine unter acht Klassifikationen (S1-S6 und EEV) und ist anhand der Schlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung ersichtlich. Entsprechend der Klasse werden die Steuern in 200 Kilogramm Schritten berechnet. Dabei liegt die Maximalgrenze bei 800 Euro Steuerlast der Klassen 4 und höher, 1.000 Euro in den Klassen 2 und 3 sowie bei höchstens 5.000 Euro für die Klasse 1 ohne Kat etc. Sollte das Wohnmobil ein H-Kennzeichen besitzen, fallen pauschal 200 Euro im Jahr an. In der Regel wird die Kfz-Steuer via SEPA-Lastschrift-Verfahren eingezogen. Dieses Mandat unterzeichnet die anmeldende Person üblicherweise vor Ort beim Straßenverkehrsamt.


    Auch ein Wohnwagen ist zu versteuern, gilt allerdings im steuerlichen Sinne als Anhänger. Die Kosten richten sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und dem Anmeldezeitraum und sind mit 7,46 Euro je 200 kg zulässigem Gesamtgewicht (bis max. 373,00 Euro p.a.) vergleichsweise niedrig.


    Versicherung – Die Haftpflichtversicherung ist auch für Campingfahrzeuge Pflichtvoraussetzung. Für einzelne Wohnwagen sind die Kosten mit durchschnittlich 20 bis 30 Euro pro Monat relativ gering und gut überschaubar. Hingegen kommen die Wohnmobilhalter nicht so günstig davon. Aber es lassen sich Pakete mit der Schadensfreiheit und dem meist primären Fahrzeug erzielen. Zudem empfehlen sich entweder eine Teil- oder sogar ratsam im europäischen Ausland die Vollkaskoversicherung als ergänzende finanzielle Schutzinstanz. Beschädigung, Diebstahl, Wetterschäden sowie Brand oder schlimmer Explosion sollten dahingehend abgedeckt sein. Des Weiteren empfehlen sich spezielle Versicherungen für besondere Ausstattungsmerkmale beziehungsweise Transportgüter. Weiterführende Informationen zu diesem Thema unter Versicherungen für Wohnwagen und Wohnmobile.


    Tipp: Eine Saisonzulassung spart einige Ausgaben bezüglich Kfz-Versicherung und Kfz-Steuer. Sie kann nach individuellen Wünschen und gewünschter Länge ausgestellt werden. Es versteht sich von selbst, das Wohnmobil außerhalb dieses Zeitraums nicht am öffentlichen Verkehr teilhaben zu lassen.


    Tempo – Bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen zählt das Wohnmobil als Pkw. Daher gelten für dieses Fahrzeug 50 Stundenkilometer innerorts und 100 Stundenkilometer außerorts als Tempolimit. Ein Wohnwagen als Anhänger ist derweil an maximal 80 Stundenkilometer auf der Landstraße gebunden. Caravans über 3,5 Tonnen hingegen sind gleich an die 80 Stundenkilometer außerorts gebunden und dürfen mit zusätzlichen Anhänger auf Landstraßen nur mit 60 km/h geführt werden. Da viele Reisende auch die Autobahn nutzen werden, sollte Folgendes bekannt sein: Reisemobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen halten sich an die Richtlinie mit 100 Stundenkilometern, Gespanne über 7,5 Tonnen an die Maximalgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern.


    Maut – Den vielen Caravanbegeisterten mit wenig Zeit muss leider gesagt werden, dass die gängigen Schnellstraßen und Autobahnen alle kostenpflichtig sind. Wer demzufolge nicht über die idyllischen Landstraßen verkehren möchte, sollte sich auf Gebühren einrichten. Diese sind EU-weit nicht einheitlich geregelt. Sie werden von den Ländern entsprechend des Gewichts und manchmal auch der Höhe des Fahrzeuges bestimmt. Hierzu sind keine verlässlichen Angaben vorrätig, weil sich dies pro anno oder saisonal ändern kann. Dazu lassen sich im Vorfeld der Reise ausreichend aktuelle Informationen einholen. Die beliebtesten Reiseziele innerhalb der Europäischen Union wie Italien, Portugal, Spanien und Frankreich lassen den „Bip&Go-Transponder“ als digitale Vignette zu. Zusätzlich bedingen die großen Altstädte Madrid, London, Paris und einige mehr, eine Innenstadtmaut oft zwischen 7.00 und 18.00 Uhr.


    Zoll – Dank der EU gleicht der langfristige Aufenthalt keinem Zollvorgang, was einige Kosten erspart. Allerdings darf der Wohnwagen oder das Wohnmobil nicht gewerblich genutzt werden. Zudem darf die mobile Charakteristik enicht ad absurdum geführt werden. In Nicht-EU-Ländern sieht es da etwas anders aus. Hier existieren mitunter Einschränkungen der Reisefreiheit auf 6 Monate (in Norwegen ein Jahr).

    Welcher Führerschein wird benötigt

    Hinsichtlich des benötigten Führerscheins für das eigene Wohnmobil existieren zwei relevante Fakten. Zum einen wäre dies das Jahr, in dem der Führerschein erstellt worden ist. Andererseits spielt das zulässige Gesamtgewicht des Reisegefährts eine Rolle. Die folgende Auflistung schafft Klarheit:


    Führerschein vor 1999 – Die Klasse 3 des als „roten Lappen“ beschriebenen Führerscheins berechtigt zur Führung eines bis 7,5 Tonnen schweren Wohnmobils. Des Weiteren werden sich alle Fahrer mit Gespannen (bspw. Anhänger) hoch erfreut zeigen, weil dies ohne Extragenehmigung mit dieser Fahrerlaubnis ebenso problemlos möglich ist. Letzteres sogar bis zu einem Gesamtgewicht bis 18,5 Tonnen, wenn die Gespanne selbst nicht über 50 Jahre alt sind. Ansonsten sinkt die Befugnis auf 12 Tonnen und bedarf der Klasse CE 79. Die alte Führerscheinklasse 3 erlaubt nebenbei auch die Beförderung von Fahrzeugkombinationen bis zu 18,5 Tonnen, insofern es sich um ein dreiachsiges Gefährt handelt.


    Führerschein nach 1999 – Die moderne Scheckkartenform des Führerscheins ab 1999 erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen und ist in Klasse B enthalten. Dieses Gesamtgewicht gilt inklusive Anhänger, was Wohnwagenliebhaber begeistern wird. Als Bonus gewinnt man eine Zusatzerlaubnis für ein größeres Gesamtgewicht, wenn der Anhänger maximal 750 Kilogramm wiegt. Dann ergeben 3,5 Tonnen Fahrzeug plus 750 Kilogramm Anhänger neues Planungspotenzial ohne Zusatzkosten.


    Klasse B96 – Die Erweiterung zur Standardklasse B ermöglicht das Führen eines Gespanns bis zu 4,25 Tonnen. Dafür ist eine eintägige Schulung notwendig.


    Klasse BE – Wenn die Fahrt mittels Familienwagen und einem ausreichend ausgestatteten Wohnwagen erfolgen soll, dann können Reisende gleich auf die Führerscheinklasse BE zurückgreifen. Sie erlaubt das Steuern von Fahrzeug und Anhänger mit jeweils 3,5 Tonnen.


    Klasse C – Diese Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Hierfür werden ein augenärztliches Attest sowie eine Gesundheitsuntersuchung notwendig.


    Achtung! Die Führerscheinklasse C ist nur 5 Jahre gültig. Danach müssen Auswertung von Augen- und Gesundheitsuntersuchung vorgelegt werden, um ihn weitere 5 Jahre zu verlängern.


    Klasse C1 – Wer sich mit einem Wohnmobil durch Europa begeben möchte, der sollte im Besitz dieser Führerscheinklasse sein. Sie gestattet das Hantieren von Gefährten bis 7,5 Tonnen auf den Straßen.


    Klasse CE – Wessen Wohnmobil über 7,5 Tonnen Gewicht misst, kommt an dieser Führerscheinklasse nicht vorbei. Auch das Führen eines Anhängers mit mehr als 750 Kilogramm bedarf dieser Klasse.


    Klasse C1E – Schwere Geländefahrzeuge und ein Anhänger verlangen nach dieser Fahrerlaubnis. Fortan lassen sich Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Anhänger ab 3,5 Tonnen durch den öffentlichen Straßenverkehr führen. Als kleine zusätzliche Auflage gilt die Einhaltung eines Gesamtgewichts von 12 Tonnen. Für die Ausstellung der Klasse CIE liegt ein vorhandener Führerschein Klasse CI mit seinen Untersuchungsauflagen sowie ein Eignungsnachweis zugrunde.


    Achtung! Alle nach dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine im Scheckkartenformat müssen aller 15 Jahre verlängert werden.

    Parken mit dem Wohnmobil

    Als legitime Parkflächen für Wohnwagen und Wohnmobile gelten sämtliche dafür ausgeschriebenen Stellplatzoptionen in der Stadt und im ländlichen Gebiet. Aber gerade wenn die Campingplätze und Wohnmobilstellplätze aufgrund einer Vielzahl an Wohnwagenliebhabern vollkommen belegt sind, stellt sich die Frage nach dem Wohin? Als Erstes liegt der Gedanke nah, in der freien Natur für einen Tag zu nächtigen. Laut Bundesnaturschutz- respektive Bundeswaldgesetzes ist der Zugang "zum Zwecke der Erholung" generell erlaubt. Dies gilt jedoch nicht für das Wohnmobil und eine Übernachtung an irgendeinem Waldweg. Ob das Abstellen für eine gewisse Zeit erlaubt wird, entscheiden die Verordnungen der Länder. Daher empfiehlt sich ein vorheriges Nachschauen, schließlich ist die Route meist vor der Abfahrt bekannt. Als ungeschriebene Regel kann ergänzend die "einmalige Zwischenübernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" im Hinterkopf vermerkt bleiben. Auch nach ADAC ist dies für etwa zehn Stunden eine Notlösung, wenn wirklich alle offiziellen und öffentlichen Stellpätze belegt sind. Dies gilt allerdings nur, wenn es keine Regelung der Straßenverkehrsordnung durch beispielsweise Schilder verbieten. Mehrtägiges Abstellen des Wohnwagens im öffentlichen Gelände und am Bordstein des nächsten Reiseziels ist dagegen im bundesweiten Gebiet verboten und wird mit hohen Geldbußen belangt. Für das Parken auf Privatbesitz im öffentlichen Raum wie auf einem Wohnparkplatz oder dem Kundenparkplatz von Restaurants beziehungsweise Geschäften benötigen die Wohnmobilfans stets eine Genehmigung – dabei ergibt sich eine weitere Notlösung, welche man bei Privathausbesitzern freundlich erfragen könnte.

    Tipps für einen budgetfreundlichen Urlaub mit dem Wohnmobil in anderen Ländern

    Der Ausflug mit dem Wohnwagen durch das eigene Land offenbart sehr viele bis dato unbekannte Perlen in naher Umgebung. Aber auch die Abstecher in die benachbarten Länder sowie der umfassende Individualurlaub über mehrere Wochen durch Europa mit dem Wohnmobil sollte in guter Erinnerung bleiben und nicht durch Strafen eingeschränkt werden. Die Tageslichtpflicht beispielsweise gilt in vielen der osteuropäischen Länder. Und dennoch gibt es mehr zu beachten. Daher folgen ein paar Hinweise zu anderen europäischen Ländern.


    Dänemark – Als erstes gilt hier auch die Lichtpflicht am Tag. Zudem sollte bewusst sein, dass eine Kette weißer Dreiecke auf der Fahrbahn dem deutschen „Vorfahrt gewähren“ entspricht.


    Niederlande – Farbliche Markierungen am Bordstein sollte Aufmerksamkeit erregen. Gelb steht hierbei für ein generelles Parkverbot, eine blaue Markierung erfordert eine Parkscheibe.


    Luxemburg – Unterhalb von 1,50 Meter Größe besteht unabhängig vom Alter der Kinder Kindersitzpflicht.


    Frankreich – An der Umweltplakette „Crit’Air Vignette“ (auch „certificat qualité de l’air“) kommen auch Wohnmobilfahrer seit 2017 nicht vorbei. Die Informationen zur benötigten Plakette für das jeweilige Reiseziel lässt sich unter anderem auf der Homepage des ADAC in Erfahrung bringen.


    Schweiz – In der Schweiz schützt ein hoher Wissenstand hinsichtlich der Verkehrsregelungen bares Geld. Nirgendwo anders fallen die Bußgelder so hoch aus. Zudem müssen sie sofort bar bezahlt werden. Primär verlangt das Befahren der schweizerischen Straßen mit dem Wohnmobil eine Vignette. Die dafür benötigte Gebührenzahlung richtet sich nach dem Gewicht des Reisemobils.


    Österreich – Das Alpenland fordert für eine Nutzung von Autobahnen sowie Schnellstraßen mit dem Wohnmobil eine Vignette. Diese spezielle Genehmigung wird „Go-Box“ genannt. Obwohl folglich eine Höchstgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern die Fahrt verkürzen kann, gibt es eine Ausnahme: Die Inntalautobahn! Hier darf das Fahrzeug im Zuge des „Lufthunderters“ zur Verbesserung der hiesigen Luftqualität nur 100 Stundenkilometer erreichen.


    Italien – Weil die Verlockung so groß ist, als Erstes der Hinweis auf enorm hohe Strafen beim Telefonieren während der Fahrt. Hierbei sollte stets die Freisprecheinrichtung genutzt werden. Zudem bestehen einige Fahrverbote für Gespanne, Reisebusse und Caravans. Vorwiegend in den Küstengebieten wie Amalfi und weiteren Hot Spots kann es daher zu Einschränkungen kommen. Über die Fahrverbote für Wohnmobile sollte man sich im Vorfeld informieren.


    Tschechien – 24 Stunden Lichtpflicht und nur 30 Stundenkilometern ab 50 Metern vor dem Bahnübergang sind die ungewohnten Fallen bei der fahrt mit dem Wohnwagen durch Tschechien. Des Weiteren gleichen durchgezogene gelbe Linien am Fahrbahnrand ein absolutes Parkverbot. Gestrichelte gelbe Linien signalisieren unterschiedliche ausgeschilderte Einschränkungen.

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