Gasprüfung: Wohnmobil- und Wohnwagenfahrer aufgepasst!

  • Diskussion zum Artikel Gasprüfung: Wohnmobil- und Wohnwagenfahrer aufgepasst!:

    Was viele Wohnwagen- und Wohnmobilfahrer vielleicht noch nicht wissen: Ab dem 1. April 2022 besteht die Pflicht zu einer Prüfung der Flüssiggasanlage, und zwar unabhängig von der allgemein verpflichtenden Hauptuntersuchung ihres Fahrzeuges. Klingt so, als sei dies nichts Neues? Ja, klingt aber auch nur so! Denn die Betonung liegt auf „unabhängig von der allgemein verpflichtenden Hauptuntersuchung“ und meint nichts anderes, als dass bei der technischen Hauptuntersuchung nicht mehr darauf geschaut wird, ob eine aktuelle Gasprüfung vorhanden ist oder nicht. Somit wird auch die fehlende Gasprüfung nicht mehr als „Mängel“ angesehen. Gleichzeitig bedeutet das aber nicht, dass keine

    Überprüfung der Gasanlage stattfinden soll oder muss, sondern dass der Fahrzeughalter dafür verantwortlich ist, eigenständig dafür zu sorgen.


    Unklar ist also nicht ob, sondern in welchen zeitlichen Abständen die Überprüfung der Flüssiggasanlage erfolgen muss. Wir hoffen, dass auch darüber schnellstmöglich Klarheit geschaffen wird, gehen jedoch davon aus, dass die zweijährige Überprüfung, die bislang galt, auch weiterhin beibehalten wird.


    Was aber bedeutet diese augenscheinlich kleine Veränderung? Ganz einfach:

    • Wir müssen nicht mehr zu einer zertifizierten Werkstatt beziehungsweise einem zertifizierten Sachkundigen gehen, um die Prüfung durchführen zu lassen, denn ab dem 1. April kann diesen Service eine unabhängige Prüfinstitution übernehmen.
    • Es wäre möglich, dass sich für uns Wohnwagen- und Wohnmobilbesitzer dadurch die Kosten reduzieren.

    Da bei der Hauptuntersuchung die fehlende Gasprüf-Plakette nicht mehr beanstandet wird, könnte das nach der momentanen Sachlage aber rein theoretisch auch nahelegen, dass wir ohne Prüfung (G 607) unterwegs sein können. Von dieser Auslegung raten wir aber dringend ab, denn

    • eine Gasprüfung dient der eigenen Sicherheit und gleichzeitig auch der der anderen Verkehrsteilnehmer beziehungsweise Campingplatznutzer
    • einige Campingplätze oder auch Unterstellplätze im Winterquartier verlangen nach einem Zertifikat für eine Gasanlagen-Überprüfung
    • im Schadensfall besteht bei den Versicherungen eine Absicherung

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